Fünf freie Halbtage – Dispensation
Die Eltern haben das Recht, ihr Kind an fünf Halbtagen (einzeln oder zusammenhängend) pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen nicht zum Unterricht zu schicken. Dadurch erhalten die Eltern die Möglichkeit, bestimmte Tätigkeiten und Anlässe stärker zu gewichten als den Schulbesuch. Diese Absenzen werden im Beurteilungsbericht nicht eingetragen. Den Bezug von Halbtagen melden Sie bitte bis spätestens am Mittag des Vortages via Klapp.
Die Kontrolle über das Guthaben der freien Halbtage obliegt der Klassenlehrperson.