Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Den Umzug können Sie auch online über eUmzug melden.
Infolge des Umzuges wird ein neuer Niederlassungsausweis ausgestellt, weshalb der alte Ausweis der Einwohnerkontrolle retourniert werden muss.