Kurzer Auslandaufenthalt (bis zu einem Jahr) mit Rückkehr nach Wangen an der Aare
Es erfolgt keine Abmeldung. Die Angabe einer Kontaktadresse in der Schweiz ist jedoch von Vorteil. Nach der Rückkehr genügt eine telefonische Meldung.
Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tag des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden. Der Niederlassungsausweis muss zurückgebracht werden.
Rückkehr in die Schweiz
Schweizer Bürgerinnen oder Schweizer Bürger können jederzeit in die Schweiz zurückkehren, den Wohnort in der Schweiz frei wählen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Bei einer Rückkehr müssen sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit dem Heimatschein fristgerecht bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes anmelden.